Ab dem Jahr 2019 wird es in Österreich den Familienbonus geben. Er soll steuerrechtliche Vorteile für alle Beteiligten bringen. Aber um was handelt es sich bei dem Familienbonus überhaupt und wer kann ihn beantragen? All dies und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.
Um was handelt es sich bei dem Familienbonus? Welche Höhe weist er auf?
Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag, zur Verringerung der Steuerlast. Dieser beträgt 1.500 Euro pro Kind und kann jedes Jahr in Anspruch genommen werden, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Daraus kann ersichtlich gemacht werden, dass sich die Steuern, welche bezahlt werden müssen, pro Kind um 1.500 Euro verringern.
Für jedes Kind, welches volljährig ist, für dieses aber die Familienbehilfe bezogen wird, kann ein Familienbonus von 500 Euro in Anspruch genommen werden.
Welche Auswirkungen wird der Familienbonus mit sich bringen?
Das Finanzministerium geht davon aus, dass insgesamt 950.000 Familien einen Vorteil aus der neuen Regelung schöpfen werden können. Es werden ungefähr 1,6 Millionen Kinder betroffen sein. Aufgrund dessen kann erkannt werden, dass sich die Steuerentlastung auf ungefähr 1,5 Milliarden Euro im Jahr beläuft. Es wird davon ausgegangen, dass der neue Familienbonus einer Familie mit Kindern, im Durchschnitt, ein höheres Einkommen von 611 Euro beschert.
Was ändert sich bei dem derzeitigen Modell?
Derzeit gibt es den Kinderfreibetrag sowie eine Abzugsfähigkeit bei den Kinderbetreuungskosten. Diese beiden Dinge entfallen mit dem 01. Jänner 2019, weil ab dato der Familienbonus gilt.
Dies sollte im Grunde genommen allerdings kein Problem darstellen, da der Familienbonus laut Bundesregierung, die fünffache Wirkung aufweisen wird und darüber hinaus wesentlich unbürokratischer und einfacher sein wird.
Welches Einkommen muss ich haben, damit sich der Familienbonus für mich lohnt?
Grundsätzlich kann der Familienbonus voll ausgeschöpft werden, wenn ein Bruttoverdienst von 1.700 Euro besteht und die Familie ein Kind hat. Allerdings lohnt sich der neue Bonus auch schon ab einer Steuerlast von einem Euro. Dies wären momentan ungefähr 1.260 Euro. Bei dem neuen Modell soll es keine Deckelung geben. Die einzige Einschränkung wird durch die Höhe der eigenen Einkommensteuer sowie dem maximalen Betrag von 1.500 beziehungsweise 500 Euro festgelegt.
Beispiel: Max musste bis Ende 2018 3.000 Euro an Lohnsteuer bezahlen. Er hat zwei Kinder. Ab 2019 muss Max keine Lohnsteuer mehr bezahlen. Er spart sich folglich 100 Prozent an Lohnsteuer.
Was muss ich bei der Inanspruchnahme des Familienbonus beachten?
Der Familienbonus kann auf zwei unterschiedliche Arten beantragt werden.
- Die erste Möglichkeit besteht, den Familienbonus über den Arbeitgeber zu beantragen, damit dieser über die Lohnverrechnung 2019 berechnet wird. Hierfür muss allerdings ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden, welcher ab Dezember 2018 eingereicht werden kann.
- Die zweite Möglichkeit wäre, den Familienbonus über die Steuererklärung, also die Arbeitnehmerveranlagung 2019, zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt bei dieser Variante im Jahr 2020.
Wie wird der Familienbonus zwischen den Partnern aufgeteilt?
Grundsätzlich kann sich dies jede Familie selbst entscheiden. Der Familienbonus kann entweder von einem Elternteil voll bezogen werden oder aufgeteilt werden, sodass jeder Elternteil die Hälfte bekommt. Natürlich kann der Bonus auch aufgeteilt werden, wenn die Eltern getrennt leben. Bei getrennt lebenden Eltern ist es allerdings der Fall, dass nur der Elternteil, welcher die Familienbeihilfe bezieht, den vollen Bonus beantragen kann.
Dies bedeutet, jeder Elternteil, bei dem es sich nicht um den Familienbeihilfeberechtigten handelt, kann maximal die Hälfte des Bonus beanspruchen. Es gibt eine Übergangsfrist von drei Jahren, welche eine weitere Aufteilungsvariante für getrennt lebende Eltern vorsieht. Diesem Elternteil, welcher den Unterhalt sowie die meiste Zeit der Betreuung des Kindes übernimmt, bis dieses das 10. Lebensjahr erreicht hat, steht der Bonus in der Höhe von 1.350 Euro zu. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinderbetreuungskosten mindestens 1.000 Euro betragen. Dem anderen Elternteil stehen die restlichen 150 Euro zu. Allerdings nur, wenn dieser den vollen Unterhalt bezahlt, zu diesem er verpflichtet ist.
Wem steht kein Familienbonus zu?
Jeder, der Arbeitslosengeld oder die Mindestsicherung bezieht, hat keinen Anspruch auf den Familienbonus. Das ergibt sich, weil diese Menschen keine Steuern bezahlen müssen. Der volle Familienbonus kann auch nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Kinder im Inland leben. Eine Sonderregelung gilt für alle Staaten der Europäischen Union sowie des EWR-Raums und der Schweiz. Sollte ein Kind in einem dieser Länder leben, steht zwar der Familienbonus zu, allerdings wird dieser an das Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst. Für alle Kinder, welche außerhalb dieser Staaten leben, kann der Familienbonus nicht beantragt werden.
Was passiert, wenn die Eltern nur wenig verdienen, sodass sie keine Steuern bezahlen müssen?
Grundsätzlich ist der Familienbonus dafür da, die Steuerlast zu verringern. Bei jeglichen Menschen, welche Geringverdiener sind aber einen grundsätzlichen Anspruch auf den Familienbonus haben, entfällt die Steuerlast komplett. Dies trifft allerdings nur zu, wenn die Steuerlast geringer ist als der Familienbonus. Neben dem Familienbonus steht manchen Eltern auch ein Mehrbetrag pro Kind zu. Dieser Mehrbetrag kann von allen Alleinverdienern und steuerzahlenden Alleinerziehern in Anspruch genommen werden.
Der Mehrbetrag beträgt 250 Euro pro Jahr und pro Kind. Der Mehrbetrag wird allerdings nur gewährt, wenn mindestens zwei Monate im Jahr kein Arbeitslosengeld und keine Mindestsicherung bezogen werden.
Welche Kritik sehen die Oppositionsparteien im Familienbonus?
Es wird kritisiert, dass die Gerechtigkeit der Verteilung nicht existiert. Dies wird darauf zurückgeführt, dass durch den Familienbonus lediglich Familien profitieren, welche ohnehin schon ein hohes Einkommen haben und wohlhabend sind. Aufgrund dessen wird das System sowohl von den Sozialdemokraten als auch der Liste Pilz abgelehnt.
Die wichtigsten Fakten auf einem Blick:
- Steuerbonus von 1.500 Euro pro Kind
- 950.000 Familien werden profitieren
- 1,6 Millionen Kinder sind betroffen
- Familienbonus = fünffache Wirkung
- Verringerung der Steuerlast
Fazit
Letztlich kann also erkannt werden, dass Familien, welche eine hohe Steuerlast tragen, sehr davon profitieren werden. Für Menschen, welche keine Steuern bezahlen müssen, ist diese Regelung allerdings ein Rückschlag.
Familienbonus Plus Rechner:
Mit dieser Software können sie einfach und schnell ihre Steuerersparnis im Vorhinein berechnen:
https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus
Quellen:
- https://www.foerderportal.at/familienbonus-plus/
- https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/familienbonus/
- https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_FamilienbonusPlus_102018.pdf?6oystu